AGB
Fassung vom 21.08.2023
des Markus Mario Ninaus,
Inhaber des Tattoo-Studios MODULAR TATTOO
in 8403 Lebring-St.Margarethen, Südbahnweg 17-19,
eingetragen im Gewerbeinformationssystem Austria unter der GISA-Zahl: 30236134,
im Folgenden auch „ich“ genannt,
wie folgt:
§ 1 Geltungsbreich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden auch „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Vereinbarungen, einschließlich vorvertraglicher Rechtsbeziehungen, Zusatz- und Folgevereinbarungen, zwischen dem Kunden und mir, sofern und soweit zwischen dem Kunden und mir nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde.
- Unter „Kunde“ ist jene Rechtsperson, einschließlich allfälliger Rechtsnachfolger, zu verstehen, die bei mir Leistungen anfragt, beauftragt und/oder in Anspruch nimmt.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. „Kunde“/„Kundin“) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§ 2 Terminverschiebungen, Vertretung
- Ich bin jederzeit ohne Weiteres berechtigt, meinerseits bestätigte Termine aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, Unfall oder in Fällen höherer Gewalt, abzusagen.
- Es besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch mich persönlich. Vielmehr bin ich jederzeit ohne Weiteres berechtigt, mich bei der Erbringung einzelner oder sämtlicher Leistungen von Gehilfen oder sonstigen Dritten vertreten zu lassen.
§ 3 Kostenvoranschläge, Entgelt, Entgelterhöhungen
- Kostenvoranschläge meinerseits werden auf der Grundlage der vom Kunden erteilten Informationen nach bestem Wissen erstellt und sind unverbindlich.
- Erweisen sich die vom Kunden erteilten Informationen als unrichtig und/oder unvollständig und resultiert daraus im Rahmen der Leistungserbringung meinerseits ein zeitlicher und/oder materialmäßiger Mehraufwand, bin ich ohne Weiteres zu einer dem Mehraufwand entsprechenden einseitigen Erhöhung des veranschlagten und/oder vereinbarten Entgelts, jedenfalls aber zu einer Erhöhung des veranschlagten und/oder vereinbarten Entgelts um 20 %, berechtigt.
- Die dem Kunden von mir verrechneten Entgelte sind mangels ausdrücklicher schriftlicher abweichender Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig.
- Zahlungen des Kunden an mich sind entweder in bar oder mittels Banküberweisung zu leisten. Eine Zahlung mittels einseitiger Aufrechnung durch den Kunden mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, sofern diese Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber mir steht, von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist.
- Nachlässe, Rabatte, Skonti, udgl. sowie Ratenzahlungs-/Stundungsvereinbarungen bedürfen jeweils einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Sofern ich meine Leistungen in Teilen bzw. auf mehrere Termine verteilt erbringe, bin ich jederzeit ohne Weiteres zur Abrechnung von erbrachten (Teil-)Leistungen berechtigt.
- Solange sich der Kunde gegenüber mir in gänzlichem oder teilweisem Zahlungsverzug befindet, bin ich dem Kunden gegenüber befreit, weitere Leistungen zu erbringen. Die Geltendmachung meiner sonstigen Ansprüche gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
§ 4 Motive, Urheberrecht
- Die festgelegten Motive sind verbindlich. Fragt der Kunde in weiterer Folge – aus welchen Gründen auch immer – eine Motivänderung an, bin ich ohne Weiteres berechtigt, entweder die angefragte Änderung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, oder die Änderung zu akzeptieren und die veranschlagten und/oder vereinbarten Entgelte um den daraus resultierenden zeitlichen und/oder materialmäßigen Mehraufwand meinerseits, jedenfalls aber um 20 %, zu erhöhen. Nach Beginn der Tätowierarbeiten können Motivänderungsanfragen keinesfalls mehr berücksichtigt werden.
- Ich bin jederzeit ohne Weiteres berechtigt, vom Kunden ausgewählte Motive abzulehnen, insbesondere falls diese offensichtlich Rechte Dritter verletzen und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jenen des Verbotsgesetzes 1947, StGBl. Nr. 13/1945 in der jeweils geltenden Fassung) verstoßen und/oder mit diesen in Konflikt stehen könnten, und/oder meines Erachtens moralisch, politisch und/oder aus sonstigen Gründen unvertretbar sind. Ausgenommen in Fällen offensichtlicher Rechtsverstöße treffen mich jedoch keinerlei diesbezügliche Nachforschungspflichten oder -obliegenheiten.
- Meine Leistungen gegenüber dem Kunden umfassen mangels ausdrücklicher schriftlicher abweichender Vereinbarung nur die jeweils vereinbarte Tätowier-Dienstleistung, nicht jedoch eine Einräumung und/oder Übertragung von Rechten im Sinne urheber- und/oder leistungsschutzrechtlicher Bestimmungen; insbesondere räume ich dem Kunden weder das Werknutzungsrecht noch irgendwelche Werknutzungsbewilligungen (Lizenzen, oder dergleichen) ein. Dies alles gilt nicht nur für die tatsächlich tätowierten Motive, sondern auch für sämtliche Leistungsergebnisse meinerseits, insbesondere Entwürfe, Schablonen und Skizzen, sowie sämtliche Teile davon.
§ 5 Informationserteilung durch den Kunden
- Ich behalte mir das Recht vor, Kunden ohne Weiteres abzulehnen, insbesondere aus Gründen des Alters und/oder des körperlichen und/oder geistigen Zustands des Kunden und/oder sonstigen für die Tätowierarbeiten relevanten Informationen, vor allem jene, die vom Kunden im Formular „Aufklärung und Einwilligung“ zu beantworten sind. Ausgenommen in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeiten treffen mich keine diesbezügliche Nachforschungspflichten oder -obliegenheiten.
- Für den Fall, dass sich die Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit der diesbezüglichen Angaben des Kunden nach bereits begonnener Leistungserbringung herausstellt, bin ich ohne Weiteres berechtigt, meine Leistungen sofort einzustellen und dem Kunden die bis dahin erbrachten Leistungen zu verrechnen.
- Der Kunde haftet mir im Falle der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit seiner Angaben, insbesondere jener zu Alter und körperlichem/geistigem Zustand, vor allem jener, die vom Kunden im Formular „Aufklärung und Einwilligung“ zu beantworten sind, für den Ersatz von Schäden jeglicher Art, egal ob materielle oder immaterielle Schäden, egal ob unmittelbare oder mittelbare Schäden.
§ 6 Pflegeanleitung, Nachbehandlung
- Die Inhalte der ausgehändigten Pflegeanleitung sind zu beachten. Dies soll und kann jedoch eine im jeweiligen Einzelfall allenfalls erforderlich werdende fachkundige (bei Bedarf auch ärztliche) Beratung und/oder fachkundige (bei Bedarf auch ärztliche) Nachbehandlung(en) nicht ersetzen.
- Für Schäden jeglicher Art, egal ob materielle oder immaterielle Schäden, egal ob unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Nichtbeachtung der meinerseits erteilten Informationen und Hinweise resultieren, übernehme ich keine Haftung.
§ 7 Allgemeine Haftungsbestimmungen
- Sofern und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist jegliche Haftung meinerseits für Schäden, die aus leicht fahrlässigem Verhalten meinerseits resultieren, ausdrücklich ausgeschlossen.
- Sofern und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist jegliche Haftung meinerseits der Höhe nach mit jenem Entgelt begrenzt, das mir vom Kunden für die Bezug habenden Leistungen tatsächlich bezahlt worden ist (mangels erfolgter Entgeltzahlung durch den Kunden gilt als Haftungshöchstbetrag jenes Entgelt, das mir vereinbarungsgemäß zusteht). Übersteigt die tatsächliche Schadenssumme diesen Betrag, so ist meine Haftung auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Haftpflichtversicherungssumme beschränkt; das sind derzeit EUR 1.500.000. Sofern und soweit keine Haftpflichtversicherung bzw. Haftpflichtdeckung besteht, beschränkt sich meine Haftung weiterhin auf jenes Entgelt, das mir vom Kunden für die Bezug habenden Leistungen tatsächlich bezahlt worden ist (mangels erfolgter Entgeltzahlung durch den Kunden gilt als Haftungshöchstbetrag jenes Entgelt, das mir vereinbarungsgemäß zusteht).
- Der Kunde hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern und soweit diese durch mich zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt nach Ablauf von sechs Monaten, berechnet ab jenem Tag, an welchem die betreffende Unrichtigkeit passiert ist.
- Sofern und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, verjähren jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden nach Ablauf von sechs Monaten, berechnet ab jenem Tag, an dem der Kunde vom (Primär)Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens.
§ 8 Schriftform, Abtretung von Rechten
- Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarung zwischen dem Kunden und mir bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Allfällige Anerkenntnisse oder Verzichte meinerseits sind nur rechtswirksam, wenn sie von mir gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich erklärt werden.
- Jegliche Abtretung von Rechten des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem zu mir bestehenden Vertragsverhältnis an einen Dritten sowie jegliche Übertragung dieses Vertragsverhältnisses durch den Kunden an einen Dritten bedarf zu ihrer Rechtwirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung meinerseits.
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich vorvertraglicher Rechtsbeziehungen, zwischen dem Kunden und mir unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Ist der Kunde Verbraucher, so führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass diesem Kunden der durch die zwingenden Gesetzesbestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. Für den Fall, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen dem Kunden Rechtswahlmöglichkeiten einräumen und darunter auch das österreichische Sachrecht zur Wahl steht, verpflichtet sich der Kunde, österreichisches Sachrecht zur Anwendung gelangen zu lassen.
- Für Klagen meinerseits gegen den Kunden aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen, einschließlich vorvertraglicher Rechtsbeziehungen, ist auch jenes Gericht sachlich zuständig, in dessen Sprengel sich meine Betriebsstätte befindet. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur dann, wenn im Sprengel jenes Gerichts auch der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
§ 10 Salvatorische Klausel
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertragsverhältnisses, einschließlich dieser AGB, zur Gänze oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Teile dieser Bestimmung(en) sowie die anderen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.